Stand: 27.10.2014

1. Nutzungsgegenstand

1.1

Die von uns für Fitnessbetriebe über das Internet zugänglich gemachten Datenspeicherplätzen und IT-Funktionalitäten können von Besuchern (nachfolgend Kunden) von Einrichtungen dieser Fitnessbetriebe (nachfolgend Gyms) nach Maßgabe dieser Bestimmungen unentgeltlich genutzt werden. Anbieter der Dienste nach Satz 1 ist die yoomani GmbH, Vordere Hassen 4, D-73760 Ostfildern (nachfolgend „Provider“).

1.2

Die Kunden haben keinen Rechtsanspruch auf die Erbringungen der unter Ziff. 1.1 genannten Leistungen; der Provider ist ausschließlich im Verhältnis zum Gym berechtigt und verpflichtet. Ein bestimmter Erfolg oder eine bestimmte Funktionalität ist gegenüber den Kunden nicht geschuldet.

1.3

Nach Maßgabe des jeweiligen Angebotes des Providers können Gymdaten in einer internetbasierten Datenbank auf inländischen Webservern des Providers durch das jeweilige Gym online eingepflegt und einem zuvor vom Gym spezifizierten Kreis von Kunden zu Informations- und Verarbeitungszwecken zugänglich gemacht werden. Dies erfolgt bei erstmaliger Ansprache eines Kunden durch das zur Verfügungstellen eines Sicherheitstokens, im Übrigen wahlfrei durch kundenseitige Inanspruchnahme einer speziellen Applikation des Providers für mobile Endgeräte und/oder durch Aufrufen der zugangsgeschützten Inhalte über das Internetportal des Providers.

1.4.

Der Provider hält dem Kunden serverseitig eine zugangsbeschränkte Anwendungs-Software an dem vereinbarten Übergabepunkt (Schnittstelle des vom Provider betriebenen Datennetzes zu anderen Netzen) bereit und räumt dem Kunden hierzu zeitlich beschränkte, einfache Nutzungsrechte ein. Die Anwendungs-Software verbleibt dabei auf dem Server des Providers. Vom Provider ist weder die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen dem IT-System des Besuchers und dem vom Provider betriebenen Übergabepunkt noch eine bestimmte Verfügbarkeit geschuldet.

2. Nutzungsvoraussetzung und -dauer

2.1

Voraussetzung für die Nutzung im vorbeschriebenen Umfang ist die vorherige Registrierung des Kunden unter Geltung dieser Nutzungsbedingungen sowie der Datenschutzerklärung des Providers.

2.2

Art und Umfang der vom jeweiligen Gym bereitgestellten Inhalte sowie die Dauer der Zugänglichmachung für Kunden ist indes ausschließlich Sache des jeweiligen Gyms unter Geltung der zwischen dem Provider und diesem Vertragsbedingungen im Übrigen.

3. Datenverarbeitung, -speicherung und -übernahme

3.1

Bei Verarbeitung der unter Inanspruchnahme der technischen Leistungen des Providers vom jeweiligen Gym selbst eingestellten, personenbezogenen Daten des Kunden ist für die Einhaltung der Bestimmungen der Datenschutzgesetze, insbesondere für die Rechtmäßigkeit der Datenweitergabe unter Beachtung der Bestimmungen des § 28 BDSG (Datenerhebung und -speicherung für eigene Geschäftszwecke) sowie für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung selbst ausschließlich das Gym verantwortlich („verantwortliche Stelle“ im Sinne des § 3 Abs. 7 BDSG). Aufgrund dieser Verantwortlichkeit kann der Kunde jederzeit über den Provider die Berichtigung, Löschung, Sperrung und Herausgabe von Daten gegenüber dem Gym verlangen, soweit gesetzliche Pflichten dem nicht entgegenstehen.

3.2

Der Provider selbst wird Daten des Kunden nur im Rahmen des für das Nutzungsverhältniss erforderlichen Umfangs und der erforderlichen Dauer nach Maßgabe der Datenschutzerklärung erheben, verarbeiten oder nutzen.

4. Zugriffsberechtigungen

4.1

Der Kunde erhält zum Zugriff auf Daten und Applikationen eine entsprechende Zugriffsberechtigung, bestehend aus einem Benutzerkennwort und einem Passwort.

4.2

Benutzerkennwort und Passwort können vom Kunden geändert werden, dürfen aber nur den von ihm berechtigten Nutzern mitgeteilt werden und sind im Übrigen geheim zu halten.

5. Mitwirkung des Kunden

5.1

Die fakultative Inanspruchnahme einer speziellen Applikation des Providers für mobile Endgeräte setzt deren Erwerb über „iTunes“ bzw. „Google Play“ unter jeweiliger Geltung der dortigen Vertragsbestimmungen voraus.

5.2

Der Kunde übernimmt es, eine Datenverbindung zwischen den von ihm zur Nutzung vorgesehenen Endgeräten und dem vom Provider definierten Datenübergabepunkt (im Internet) herzustellen. Der Provider kann den Datenübergabepunkt jederzeit neu zu definieren, sofern dies erforderlich ist, um eine reibungslose Inanspruchnahme der Leistungen für das Gym zu ermöglichen. Der Kunde wird in diesem Fall eine Verbindung zu dem neu definierten Übergabepunkt herstellen.

5.3

Die Nutzung der Leistungen des Providers ist davon abhängig, dass die vom Kunden eingesetzte Hard- und Software, einschließlich mobiler Endgeräte, Routern, Datenkommunikationsmitteln etc., den technischen Mindest-Anforderungen an die Nutzung der aktuell angebotenen Software-Version gemäß dem Leistungsangebot des Providers entsprechen und die zur Nutzung der Anwendungssoftware Berechtigten mit der Bedienung der Software vertraut sind.

6. Rechte

6.1

Der Kunde räumt dem Provider das Recht ein, die für das Gym gespeicherten Kunden-, Unternehmens- und Mitarbeiterdaten vervielfältigen, öffentlich zugänglich machen und bearbeiten zu dürfen, soweit dies zur Erbringung der gegenüber dem Gym geschuldeten Leistungen erforderlich ist. Der Provider ist insbesondere auch berechtigt, die Daten in seinem Rechenzentrum vorzuhalten. Zur vertragsgemäßen Leistungserbringung und zur Beseitigung von Störungen ist der Provider auch berechtigt, jederzeit Änderungen an der Struktur der Daten oder dem Datenformat vorzunehmen.

6.2

Der Kunde ist nicht berechtigt, Dritten die Inanspruchnahme der Leistungen des Providers zu gestatten.

7. Haftungsmaßstab und -begrenzung

7.1

Wir schließen die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, Garantien oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betreffen. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen und unserer gesetzlichen Vertreter.

8. Schlussbestimmungen

8.1

Sollten Regelungen dieser Nutzungsbestimmunen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall, die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen.

8.2

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Stuttgart, Deutschland.